{"id":307,"date":"2020-04-15T12:04:33","date_gmt":"2020-04-15T12:04:33","guid":{"rendered":"http:\/\/sv-struthuetten.de\/?page_id=307"},"modified":"2020-04-20T12:30:00","modified_gmt":"2020-04-20T12:30:00","slug":"der-sv-struthuetten","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/sv-struthuetten.de\/aktuelles\/der-sv-struthuetten\/","title":{"rendered":"Vereinssatzung"},"content":{"rendered":"\n<p>in der Kunst (Sch\u00fctzenhaus)<br>Sitz Neunkirchen-Struth\u00fctten<br>Telefon: 02735-2903 (1. Vorsitzender)<br>Sch\u00fctzenhaus: 02735 \/ 5993<\/p>\n\n\n\n<p>57290 Neunkirchen-Struth\u00fctten<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a71<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8211; Sch\u00fctzenverein Struth\u00fctten 1956 e.V.<br>&#8211; und hat seinen seinen Sitz in Neunkirchen Struth\u00fctten, in der Kunst.<br>Er ist in das Vereinsregister eingetragen. Das Vereinsjahr l\u00e4uft mit dem<br>Kalenderjahr.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a72<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Sch\u00fctzenverein Struth\u00fctten 1956 e.V. verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabeordnung.<br>Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung des Sports und der sportlichen Jugendhilfe, sowie die Erhaltung des heimatlichen Brauchtums durch Pflege der alt\u00fcberlieferten Sch\u00fctzentraditionen.<br>Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Errichtung von Sportanlagen und die F\u00f6rderung sportlicher \u00dcbungen und Leistungen, einschlie\u00dflich sportlicher Jugendpflege.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a73<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a74<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a75<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fcnstigungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a76<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Gemeinde Neunkirchen, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwalten und zu verwenden hat.<br>Sollte jedoch nach Aufhebung des Vereins innerhalb der darauf folgenden 10 Jahre ein neuer Sch\u00fctzenverein Struth\u00fctten gegr\u00fcndet werden, ist die Gemeinde Neunkirchen verpflichtet das Verm\u00f6gen an diesen Verein abzutreten, sofern dieser gemeinn\u00fctzige Zwecke verfolgt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a77<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein ist Mitglied des Deutschen Sch\u00fctzenbundes.<br>Somit sind seine Satzungen und die seiner Unterverb\u00e4nde, denen er zugeteilt, f\u00fcr ihn verbindlich.<br>Der Verein enth\u00e4lt sich jeder parteipolitischen und konfessionellen T\u00e4tigkeit.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a78<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Mitgliedschaft<\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein besteht aus: Ordentlichen Mitgliedern<br>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; F\u00f6rdernden Mitgliedern<br>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Jugendlichen Mitgliedern<br>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Ehrenmitgliedern<\/p>\n\n\n\n<p>Mitglieder k\u00f6nnen auch juristische Personen sein.<br>Ordentliche Mitglieder sind vornehmlich solche, die den Schie\u00dfsport pflegen und aktiv unterst\u00fctzen.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00f6rdernde Mitglieder k\u00f6nnen diejenigen werden, die an den Bestrebungen des Vereins interessiert und bereit sind, denselben finanziell zu unterst\u00fctzen. F\u00f6rdernde Mitglieder haben volles Stimmrecht.<br>Aufnahmef\u00e4hig als nat\u00fcrliches Mitglied ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet, als Jugendlicher, wer das 14. Lebensjahr vollendet und als Sch\u00fcler, wer das 8. Lebensjahr vollendet hat und unbescholten ist.<br>Bei Jugendlichen kann und bei Sch\u00fclern muss der Vorstand die Aufnahme von der Beibringung einer Genehmigung ihrer gesetzlichen Vertreter abh\u00e4ngig machen.<br>Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche oder m\u00fcndliche Anmeldung beim Vorstand beantragt. Er entscheidet \u00fcber die Aufnahme und ist berechtigt, nach Anh\u00f6rung des erweiterten Vorstandes diese unter Angabe der Gr\u00fcnde abzulehnen. Gegen die Ablehnung steht die Berufung an die Jahreshauptversammlung offen.<br>Der Aufgenommene zahlt eine bestimmte Aufnahmegeb\u00fchr, die in der Jahreshauptversammlung festgelegt wird und sich von Zeit zu Zeit \u00e4ndern kann.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a79<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Monatsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung bestimmt und betr\u00e4gt Minimum die vom Landessportbund geforderten Mindestbeitr\u00e4ge.<br>Soziale Staffelungen f\u00fcr mehrere Familienmitglieder, Rentner, Studenten, Bundeswehrpflichtigen und k\u00f6rperlich Behinderte, werden von dieser Regelung des LSB nicht ber\u00fchrt und sind erlaubt.<br>Die Beitr\u00e4ge sind f\u00fcr einen von der Mitgliederversammlung festgesetzten Zeitraum im Voraus zu entrichten.<br>Werden Jahresbeitr\u00e4ge bezahlt, so ist dieser bis sp\u00e4testens 1. September eines laufenden Kalenderjahres zu bezahlen, zu \u00fcberweisen oder durch Bankeinzug einzuholen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a710<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Zu Ehrenmitgliedern k\u00f6nnen Personen ernannt werden, die sich um den Verein oder auf dem Gebiete des Sch\u00fctzenwesens besonders verdient gemacht haben. Sie werden auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung ernannt und sind frei von Pflichten.<br>Mitglieder die das 70. Lebensjahr erreicht haben, und eine Vereinszugeh\u00f6rigkeit von 25 Jahren vorweisen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a711<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliedschaft erlischt<\/p>\n\n\n\n<p>a) durch Austritt der mit viertelj\u00e4hrlicher K\u00fcndigung zum Quartalsende erfolgen<br>kann.<br>b) durch Tod<br>c) durch Ausschluss<br>d) durch Aufl\u00f6sung des Vereins<\/p>\n\n\n\n<p>Mit dem Austritt aus dem Verein erlischt sofort jedes Recht dem Verein gegen\u00fcber.<br>Der freiwillige Austritt ist dem Vorstand schriftlich anzuzeigen und steht jederzeit frei.<br>Der Ausschluss eines Mitgliedes kann vom Vorstand beschlossen werden:<br>&#8211; Wenn es seinen Beitrag trotz vorheriger Mahnung nicht entrichtet,<br>&#8211; Bei groben Vergehen gegen die Vereinssatzungen,<br>&#8211; Wenn es sich den Anweisungen des Vorstandes oder eines Beauftragten<br>&nbsp; wiedersetzt,<br>&#8211; Wegen unehrenhaftem Betragen und bei Verlust der b\u00fcrgerlichen Ehrenrechte.<br>F\u00fcr einen solchen Beschluss m\u00fcssen jedoch mindestens zweidrittel aller Vorstandsmitglieder gestimmt haben.<br>Dem Ausgeschlossenen sind auf Verlangen die Gr\u00fcnde der Entscheidung schriftlich mitzuteilen. Ihm steht die Berufung an die Mitgliederversammlung offen. Die Berufung ist innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme des Beschlusses beim 1. Vorsitzenden anzumelden unter Zustimmung von mindestens 6 Vereinsmitgliedern.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a712<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Verwaltung<\/p>\n\n\n\n<p>Die Angelegenheiten des Vereins wurden verwaltet durch:<br>a)&nbsp; den Vorstand<br>b)&nbsp; die Hauptversammlung<\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorstand gliedert sich in:<br>a)&nbsp; den gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand<br>b)&nbsp; den erweiterten Vorstand<\/p>\n\n\n\n<p>Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand besteht aus:<br>dem 1. Vorsitzenden<br>dem 2. Vorsitzenden<br>dem 1. Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer<br>dem 1. Kassierer<\/p>\n\n\n\n<p>Der erweiterte Vorstand besteht aus:<br>den Mitgliedern des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes,<br>dem 2. Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer<br>dem Protokollf\u00fchrer<\/p>\n\n\n\n<p>dem Pressewart<br>dem 2. Kassierer<\/p>\n\n\n\n<p>dem 1. Schie\u00dfleiter<br>dem Pistolenschie\u00dfleiter<br>dem Damenschie\u00dfleiter<br>dem Vorsitzenden der BDS-Gruppe<br>den Schie\u00dfwarten<br>dem Jugendleiter<br>dem Jugendausschuss<br>den 4 Aufseher jugendliches Schie\u00dfen<br>den Beisitzern<br>und dem jeweils amtierenden Sch\u00fctzenk\u00f6nig<\/p>\n\n\n\n<p>Eine Erweiterung der Zahl der Vorstandsmitglieder kann durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine Erweiterung der Zahl der Vorstandsmitglieder Erweiteter Vorstand z.B. Beisitzer kann durch den Gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand beschlossen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Vertretungsberechtigt im Sinne des \u00a726 BGB bei gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Angelegenheiten sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Kassenwart und der 1. Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer.<br>F\u00fcr gr\u00f6\u00dfere Objekte, welche im Einzelfall den Betrag von 3000,-\u20ac (dreitausend) \u00fcbersteigen, Kauf oder Verkauf von Grundst\u00fccken, Aufnahme von Darlehn bedarf der Vorstand der Genehmigung der Mitgliederversammlung durch einfache Stimmenmehrheit.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a713<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitglieder werden stets auf zwei Jahre gew\u00e4hlt. N\u00e4heres bestimmt die Gesch\u00e4ftsordnung. Die ausscheidenden Mitglieder sind sofort wieder w\u00e4hlbar.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a714<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Es findet im 1. Quartal eines jeden Jahres eine Hauptversammlung statt. Au\u00dferdem steht es dem 1. Vorsitzenden frei, au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen zu berufen. Er ist dazu verpflichtet, wenn der Vorstand solches beschlie\u00dft oder wenn wenigstens ein Viertel der stimmf\u00e4higen Mitglieder unter Angabe von Zweck und Gr\u00fcnden eine solche beantragen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a715<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Damit eine Hauptversammlung beschlussf\u00e4hig ist, muss sie \u00f6ffentlich bekannt gemacht werden. Die Einladung zur Hauptversammlung erfolgt durch Bekanntgabe der Tagesordnung in den \u00f6rtlichen Presse Organen durch Aushang im Sch\u00fctzenhaus und im Internet. Bekanntgabe des Zeitpunktes muss mindestens 21 Tage vor Abhaltung der Hauptversammlung geschehen.<br>Die Haupt- oder Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussf\u00e4hig.<br>Antr\u00e4ge, die nicht auf der Tagesordnung stehen, (Dringlichkeitsantr\u00e4ge) k\u00f6nnen nur durch Unterst\u00fctzung von \u00be der Anwesenden stimmberechtigten Mitglieder zur Beratung und Beschlussfassung gelangen.<br>Alle Antr\u00e4ge sind schriftlich 14 Tage vor der Jahreshauptversammlung&nbsp; beim Vorstand einzureichen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a716<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Hauptversammlung steht zu:<br>a)&nbsp; Wahl des Vorstandes und von Abgeordneten und Pr\u00fcfern<br>b)&nbsp; Aufstellung des Haushaltplanes<br>c)&nbsp; Festsetzung der Monatsbeitr\u00e4ge und der Aufnahmegeb\u00fchren<br>d)&nbsp; \u00c4nderung der Satzung<br>e)&nbsp; Genehmigung des Jahresberichtes<br>f)&nbsp; Genehmigung des Kassenberichtes<br>g)&nbsp; Entlastung des Vorstandes<br>h)&nbsp; Beschlussfassung \u00fcber Antr\u00e4ge des Vorstandes oder einzelner Mitglieder, sowie \u00fcber eingelaufene Beschwerden.<br>i)&nbsp; Beschlussfassung \u00fcber H\u00f6he des dem Vorstand zur freien Verf\u00fcgung stehenden Betrages (s. Gesch\u00e4ftsordnung).<br>j)&nbsp; Beschlussfassung \u00fcber Ausgaben, die diesen Betrag \u00fcbersteigen<br>k)&nbsp; Ernennung von Ehrenmitgliedern<br>l)&nbsp; Beschlussfassung \u00fcber Aufl\u00f6sung des Vereins<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a717<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>S\u00e4mtliche Beschl\u00fcsse werden durch einfache Mehrheit der anwesenden stimmf\u00e4higen Mitglieder gefasst.<\/p>\n\n\n\n<p>Ausgenommen davon sind:<br>\u00c4nderung der Satzung<br>\u00c4nderung des Vereinszweckes<br>Aufl\u00f6sung des Vereins und damit verbundene Beschl\u00fcsse<\/p>\n\n\n\n<p>Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.<\/p>\n\n\n\n<p>Die \u00c4nderung der Satzung mit Ausnahme der \u00a71 und \u00a76 kann nur durch eine Mehrheit von dreiviertel der erschienenen Mitglieder beschlossen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die \u00c4nderung des Vereinszweckes \u00a71 ist eine Zustimmung aller stimmberechtigten Vereinsmitglieder n\u00f6tig und diese ist n\u00f6tigenfalls schriftlich einzuholen ( \u00a7\u00a722 und 23 BGB).<\/p>\n\n\n\n<p>Die Aufl\u00f6sung des Vereins und damit verbundene Beschl\u00fcsse \u00a76 kann nur durch Mehrheit von dreiviertel s\u00e4mtlicher stimmf\u00e4higer Mitglieder geschlossen werden. Notfalls ist auch hier eine schriftliche Stellungnahme einzuholen. Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung sind schriftlich im Protokollbuch zu beurkunden und vom 1.Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer und 1. Vorsitzenden zu unterschreiben.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a718<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Jugendabteilung<\/p>\n\n\n\n<p>setzt sich zusammen aus den eingetragenen weiblichen und m\u00e4nnlichen jugendlichen Mitglieder, sowie den eingetragenen Sch\u00fclern.<\/p>\n\n\n\n<p>Sie w\u00e4hlt den Jugendschie\u00dfwart und seine Stellvertreter f\u00fcr zwei Jahre. Diese sind in der darauf folgenden Mitgliederversammlung zu best\u00e4tigen.<\/p>\n\n\n\n<p>Gebildet wird ein Vereinsjugendausschuss, dem angeh\u00f6ren:<br>a)&nbsp; der Vorsitzende &#8211; zugleich Jugend &#8211; Sozialwart<br>b)&nbsp; ein Stellvertreter des Vorsitzenden<br>c)&nbsp; ein Beisitzer<br>d)&nbsp; und je ein Jugendvertreter f\u00fcr die weiblichen und f\u00fcr die m\u00e4nnlichen Jugendlichen. Die beiden Jugendvertreter sollten nicht \u00e4lter als 18 Jahre sein.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Vereinsjugendausschuss erf\u00fcllt seine Aufgaben im Rahmen der Vereinssatzung, der Jugendordnung sowie den Beschl\u00fcssen des Vereinsjugendtages.<br>Der Vereinsjugendtag sollte ca. 4 Wochen vor der Jahreshauptversammlung statt finden.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Vereinsjugendausschuss ist f\u00fcr seine Beschl\u00fcsse dem Vereinsjugendtag und dem Vorstand des Vereins verantwortlich.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Vereinsjugendausschuss ist zust\u00e4ndig f\u00fcr alle Jugendangelegenheiten des Vereins.<\/p>\n\n\n\n<p>Er entscheidet selbst \u00fcber die Verwendung der Jugendabteilung zuflie\u00dfenden Mittel durch den gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand des Vereins.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00dcber die Einnahmen und Ausgaben ist vom Jugendausschuss ein nach den Vereinssatzungen ordentliches Jugend-Kassenbuch zu f\u00fchren, zur Pr\u00fcfung auf Verlangen dem gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand vorzulegen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Wahlzeit des Vereinsjugendausschusses entspricht der des Vorstandes.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Wahl der zum Jugendausschuss angeh\u00f6renden Mitglieder bedarf der Best\u00e4tigung durch die Mitgliederversammlung.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Jugendversammlung soll, soweit m\u00f6glich, in allen \u00f6rtlichen Jugendaussch\u00fcssen vertreten sein, entsprechende Antr\u00e4ge sind vom Jugendausschussvorsitzenden zu stellen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a719<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Gesch\u00e4ftsjahr und Rechnungslegung<\/p>\n\n\n\n<p>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<br>Die Gesch\u00e4ftsb\u00fccher sind in \u00fcblicher Form zum Jahresabschluss abzuschlie\u00dfen.<br>Es ist ein Bericht anzufertigen, der nach Pr\u00fcfung durch die gew\u00e4hlten Kassenpr\u00fcfer der Mitgliederversammlung vorzulegen ist.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a720<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein haftet nicht f\u00fcr die zu irgendwelchen \u00dcbungsstunden und Vereinsveranstaltungen mitgebrachten Kleidungsst\u00fccke, Wertgegenst\u00e4nde oder Bargeldbetr\u00e4ge.<br>Des weiteren \u00fcbernimmt der Verein keinerlei Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den an Kraftfahrzeugen, die neben und vor dem Sch\u00fctzenhausgel\u00e4nde abgestellt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Diese \u00fcberarbeitete Vereinssatzung ist am 01.Februar 2014 in einer ordentlichen Hauptversammlung neu beschlossen worden.<br>Die am 19. April 1983 beschlossene Satzung ist somit \u00fcberholt und verliert ihre G\u00fcltigkeit.<\/p>\n\n\n\n<p>Protokollf\u00fchrer: Angelika Meyer, 1. Vorsitzender: Dirk Meyer, 2. Vorsitzender: Andreas Meyer, 1. Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer: Frank Euteneuer, 1. Kassierer: Dirk Hofmann<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>in der Kunst (Sch\u00fctzenhaus)Sitz Neunkirchen-Struth\u00fcttenTelefon: 02735-2903 (1. Vorsitzender)Sch\u00fctzenhaus: 02735 \/ 5993 57290 Neunkirchen-Struth\u00fctten \u00a71 Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8211; Sch\u00fctzenverein Struth\u00fctten 1956 e.V.&#8211; und hat seinen seinen Sitz in Neunkirchen Struth\u00fctten, in der Kunst.Er ist in das Vereinsregister eingetragen. 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